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Podolo­gie oder Fußpfle­ge? Die Unter­schie­de einfach erklärt

von Redaktion | Aktualisiert am: 25.05.2024 | Allgemein, Wissen

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Autor: Redaktion
Geschätzte Lesedauer: 5 Minuten
Podologie - Fußpflege: Unterschiede leicht erklärt

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Inhalts­ver­zeich­nis

  • Was ist der Unter­schied zwischen Fußpfle­ge und Podologie?
  • Medizi­ni­sche Fußpfle­ge und Podolo­gie: Was steckt dahinter?
  • Der Begriff „medizi­ni­sche Fußpflege“ 
  • Der Unter­schied zwischen Podolo­gie und kosme­ti­scher Fußpflege

Podolo­gie und Fußpfle­ge werden oft synonym gebraucht, obwohl sich die Leistun­gen in beiden Fällen sehr stark unter­schei­den können.

Im Vorfeld einer Behand­lung, sollte man sich deshalb unbedingt über die Unter­schie­de und Gemein­sam­kei­ten inner­halb beider Berufs­fel­der informieren.

Was ist der Unter­schied zwischen Fußpfle­ge und Podologie?

Der Unter­schied zwischen Fußpfle­ge und Podolo­gie liegt darin, wie die Bezeich­nun­gen im Zusam­men­hang mit den angebo­te­nen Leistun­gen, genutzt werden dürfen.

In der Fußpfle­ge gibt es 2 Tätig­keits­fel­der:

  • Podolo­gie bzw. medizi­ni­sche Fußpflege
  • Kosme­ti­sche Fußpflege

2002 trat ein Gesetz in Kraft, welches die Ausbil­dung in der medizi­ni­schen Fußpfle­ge bundes­ein­heit­lich regelt.

Gut zu wissen

Als „Podolo­ge“ oder „Podolo­gin“ darf man sich nur bezeich­nen, wenn man die staat­li­che Anerken­nung zur Führung dieser Berufs­be­zeich­nung erwor­ben hat.

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Medizi­ni­sche Fußpfle­ge und Podolo­gie: Was steckt dahinter?

Wer als medizi­ni­scher Fußpfle­ger bzw. in der Podolo­gie arbei­ten möchte, muss eine Podolo­gie-Ausbil­dung absol­vie­ren, die in Vollzeit zwei Jahre dauert.

Die Lehrin­hal­te und der Praxis­un­ter­richt sind durch gesetz­li­che Vorga­ben geregelt.

Gemäß der Ausbil­dungs- und Prüfungs­ver­ord­nung für Podolo­gin­nen und Podolo­gen (PodAPrV) sollte der Unter­richt folgen­der Auftei­lung entsprechen:

  • 2000 Stunden theore­ti­scher und prakti­scher Unterricht
  • 1000 Stunden prakti­sche Ausbildung

Die Lehre umfasst u.a. Fächer wie Anato­mie, Krank­heits­leh­re und Hygie­ne.

Abgeschlos­sen wird die Ausbil­dung durch ein Staats­examen, bestehend aus einer schrift­li­chen, mündli­chen und prakti­schen Prüfung.

Erst dann darf man als Podolo­ge bzw. medizi­ni­scher Fußpfle­ger arbeiten.

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Der Begriff „medizi­ni­sche Fußpflege“

Die Unter­schie­de zwischen den Begrif­fen „Podolo­ge“, „medizi­ni­scher Fußpfle­ger“ und „medizi­ni­sche Fußpfle­ge“ sind nicht gleich ersichtlich.

Patien­ten sind dadurch nicht selten verwirrt oder haben Unsicher­hei­ten bei der Wahl des richti­gen Ansprech­part­ners für ihr medizi­ni­sches Anliegen.

Das liegt nicht zuletzt an einem Urteil des Frank­fur­ter Oberlan­des­ge­rich­tes aus dem Jahr 2005.

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Die Bezeich­nung „medizi­ni­sche Fußpfle­ge“ darf auch von Dienst­leis­tern verwen­det werden, die keine Ausbil­dung nach dem Podolo­gen­ge­setz abgeschlos­sen haben.

Aller­dings ist nicht jeder, der „medizi­ni­sche Fußpfle­ge“ anbie­tet ein Podologe.

Der Beschluss des Oberlan­des­ge­rich­tes erlaubt somit das Bewer­ben von Leistun­gen im Rahmen einer kosme­ti­schen Fußpfle­ge mit der Bezeich­nung „medizi­ni­sche Fußpflege“.

Die Anbie­ter von medizi­ni­scher Fußpfle­ge dürfen sich aber nicht automa­tisch als „medizi­ni­sche Fußpfle­ger“ bezeichnen.

Gut zu wissen

Ausschließ­lich Podolo­gen, die eine staat­lich anerkann­te Ausbil­dung absol­viert und mit einem entspre­chen­den Examen erfolg­reich beendet haben, können den Titel „medizi­ni­scher Fußpfle­ger“ tragen.

Der Unter­schied zwischen Podolo­gie und kosme­ti­scher Fußpflege

Der Unter­schied zwischen Podolo­gie und kosme­ti­scher Fußpfle­ge liegt vor allem in der Anerken­nung des Bildungs­nach­wei­ses.

Es gibt Kosme­tik­fach­schu­len oder Fußpfle­ge­schu­len, die Ausbil­dun­gen in Form von Inten­siv- oder Wochen­end­kur­sen anbieten.

Für die Lehrin­hal­te und den Umfang des Unter­rich­tes gibt es weder gesetz­li­che Vorga­ben, noch ein staat­li­ches Examen.

In der kosme­ti­schen Fußpfle­ge liegt der Fokus auf der Durch­füh­rung von verschö­nern­den und pflege­ri­schen Maßnah­men am gesun­den Fuß.

Nagel-Behandlung mithilfe einer Nagelzange

Das Erken­nen von krank­haf­ten Verän­de­run­gen wird in dieser Art von Kursen zwar auch gelehrt, befähigt aber nicht zu einer Diagno­se durch den Fußpfleger.

Im Gegen­satz dazu darf ein Podolo­ge auch bereits geschä­dig­te Füße fachge­recht behan­deln und Risiko­pa­ti­en­ten, wie z.B. Diabe­ti­ker oder Bluter versorgen.

Gut zu wissen

Fußpfle­ger ohne Podolo­gie-Ausbil­dung dürfen keine heilkund­li­chen Tätig­kei­ten ausführen.

Der Unter­schied zwischen Podolo­gie bzw. medizi­ni­scher Fußpfle­ge und kosme­ti­scher Fußpfle­ge wird im direk­ten Vergleich beson­ders deutlich.

Podolo­gie und medizi­ni­sche Fußpflege

Kosme­ti­sche Fußpflege

Anamne­se (Gesund­heits­be­fra­gung)Behebung von Nagelproblemen
Fußana­ly­seHornhaut­ent­fer­nung
Beratung im Hinblick auf die korrek­te BehandlungNägel schnei­den, feilen und lackieren
Schnei­den von Fußnä­geln bei RisikopatientenPflege der Nagelhaut 
Entfer­nung überschüs­si­ger HornhautMassa­gen
Behand­lung von Hühner­au­gen, Warzen und Pilzerkrankungen Peeling

Eine podolo­gi­sche Komplex­be­hand­lung darf nicht im Rahmen einer kosme­ti­schen Fußpfle­ge durch­ge­führt werden.

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